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Mitglied werden

Nachdem sich der Interessent einen Überblick über die freien Parzellen verschafft und die Für und Wider in einer Bedenkzeit abgewogen hat, erfolgt ein nochmaliges Gespräch zwischen Vertretern des Vorstandes und den Interessenten. Hier werden die gegenseitigen Erwartungen erörtert sowie die zu entstehenden Kosten (Mitgliedsbeitrag, Pacht u.ä.) mitgeteilt.

 

Dies dient der Entscheidungsfindung, ob der Interessent tatsächlich Mitglied im Verein bzw. Pächter einer Parzelle werden möchte bzw. ob hinsichtlich Aufnahme seitens des Vereinsvorstandes Bedenken bestehen.

 

In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass nicht in jedem Fall der Interessenbekundung stattgegeben werden muss, sondern auch eine Ablehnung erteilt werden kann.

 

Sollten alle Beteiligten der Mitgliedschaft / Verpachtung zustimmen, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege. (Mitgliedsantrag)

 

Im Zuge der Neuverpachtung eines Kleingartens wird eine sogenannte Wertermittlung durchgeführt, welche durch den Vorstand nach Bekanntwerden der Abgabeabsicht in die Wege geleitet wird.

 

Diese stellt den aktuellen Wert des Kleingartens zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme dar.

 

Der zwischen abgebendem und neuem Pächter vereinbarte Kaufpreis darf die ermittelte Summe des Wertermittlungsprotokolls nicht überschreiten.

 

Kein Schrebergartenverein kommt ohne Regularien aus. Nachfolgend etwas Literatur zum Einlesen.

 

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